Förderprogramme
Informationen zu Förderprogrammen der Gemeinde Wadersloh finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Förderprogramm "Regenwasserbevorratung" der Gemeinde Wadersloh
Die Gemeinde Wadersloh unterstützt mit dem Förderprogramm „Regenwasserbevorratung“ Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen beim Bau von entsprechenden Anlagen (Zisternen). Dazu hat der Rat das Förderprogramm „Regenwasserbevorratung“ für Grundstücke in der Gemeinde Wadersloh 2023 beschlossen.
Möchten Sie davon profitieren, so reichen Sie vor Maßnahmenbeginn den ausgefüllten Förderantrag bei der Gemeindeverwaltung ein. Hier wird er kurz auf Vollständigkeit geprüft. Im Anschluss erhalten Sie die Rückmeldung. Nach Fertigstellung der Anlage ist der Einbau der Gemeindeverwaltung anhand einer Fotodokumentation und der Rechnung eines Unternehmens (Lieferung und/oder Einbau der Anlage) nachzuweisen. Dieser Nachweis muss spätestens bis zum 30.11. eines jeden Jahres bei der Gemeinde Wadersloh eingereicht werden, um noch im laufenden Jahr die Förderung auszahlen zu können.
Förderhöhe und Förderkriterien:
Mindestgröße der Anlage = 2,00 m³
Förderung pro volle m³ Inhalt = 200 €
Maximale Förderung = 50 % der anfallenden Kosten
Maximale Förderhöhe = 400 € pro Grundstück
Förderprogramm „Wadersloh wird Grüner“ für Dachbegrünung
Die Gemeinde Wadersloh unterstützt mit dem Förderprogramm „Wadersloh wird Grüner“ Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die durch Dachbegrünung zur Verbesserung des Gemeindeklimas, Reduzierung der Hochwassergefahr, Schaffung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sowie Aufwertung des Gemeindebildes beitragen.
Dazu hat der Rat das Förderprogramm „Wadersloh wird Grüner“ für Dachbegrünung in der Gemeinde Wadersloh beschlossen.
Hier geht es zur digitalen Antragsstellung.
Gefördert werden ab 1. Juli 2022 Dachbegrünungen auf Wohn- und Gewerbebauten sowie Garagen und Carports und sonstigen auf dem Grundstück vorhandenen Gebäuden (z.B. Gartenhäuser), die sich im Gebiet der Gemeinde Wadersloh befinden.
Die Gemeinde Wadersloh fördert die Begrünung von Dachflächen durch einen Investitionszuschuss gemäß den folgenden Bestimmungen:
- Die Förderung für die Dachflächen zwischen 10 und 100 m² betragen max. 30 Euro/m²
- Die Förderhöhe beträgt max. 50 % bzw. höchstens 3.000 Euro
- Pro Postanschrift ist eine Inanspruchnahme der Förderung möglich
- Förderfähig sind sowohl extensive als auch intensive Dachbegrünungen
- Der Förderantrag muss ein Angebot eines Fachbetriebes beinhalten
- Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte, die Grundbesitzungen in der Gemeinde Wadersloh haben.
Insgesamt stehen für 2022 und 2023 jährlich jeweils 15.000 € für die Förderung zur Verfügung. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel. Anträge können mit dem entsprechenden Antragsformular ab dem 1. Juli 2022 im Rathaus eingereicht werden.
Das Antragsformular und die Richtlinien für die Förderung der Dachbegrünung in der Gemeinde Wadersloh sind unter hier abrufbar.
Das Förderprogramm für Dachbegrünung ist ein Teil des Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Wadersloh. Ziel der Maßnahme ist der Ausbau von Gründächern im Gemeindegebiet, da begrünte Dächer nicht nur optisch ein Gewinn sind. Durch eine Dachbegrünung kann innerhalb kurzer Zeit neuer natürlicher Lebensraum entstehen.
Aber auch für die Bewohnerinnen und Bewohner lohnt sich eine naturnahe Dachbegründung. Zum Beispiel entsteht so ein Hitzeschild für darunterliegende Räume und durch die Verdunstungskälte reduziert sich an heißen Sommertagen die Temperatur.
Neben einer natürlichen Wärmedämmung werden zusätzlich Feinstaub und Luftschadstoffe gefiltert und gebunden. Durch die Minderung der Schallreflexion tragen zusätzliche Grünflächen neben weiteren positiven Effekten direkt zu Verbesserungen für die Gebäude und für ihre Bewohner bei.
Als Ansprechpartnerin steht für weitere Fragen oder Informationen Frau Sylvia Hohenhorst (per Telefon unter 02523/950 1445 oder per E-Mail an syliva.hohenhorst@wadersloh.de im Rathaus zur Verfügung.