Wadersloh wählt!

Die Bundestagswahl 2025 findet am 23. Februar 2025 statt.
Wie funktioniert die Wahl in Deutschland?
Jeder und jede Wahlberechtigte kann bei der Bundestagswahl in Deutschland zwei Stimmen abgeben. Die Erststimme entscheidet darüber, welche Kandidaten aus den Wahlkreisen Abgeordnete im Bundestag werden sollen. Für die erfolgreiche Kandidatur im Wahlkreis ist nicht nur die relative Mehrheit der Erststimmen erforderlich, sondern auch eine ausreichende Zahl von Zweitstimmen für die Partei des jeweiligen Kandidaten im jeweiligen Bundesland (Zweitstimmendeckung).
Die Zweitstimme geht an eine Partei und bestimmt in der Summe die Sitze, welche die jeweilige Partei im Bundestag hat. Mit der Zweitstimme wählen Sie also ausschließlich eine Partei. Erhält eine Partei weniger als 5% der Zweitstimmen, erhält sie keinen Sitz im Parlament. Ausgenommen von der Fünfprozent-Sperrklausel sind Parteien von nationalen Minderheiten und Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben.
Wahlteilnahme im Ausland
Sie befinden sich derzeit im Ausland und wollen trotzdem an der Bundestagswahl teilnehmen? Über diesen Link können Sie sich über das genaue Vorgehen informieren.
Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 können ab sofort beantragt werden. Mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist die schriftliche Beantragung der Wahlunterlagen oder mittels des personifizierten QR-Codes möglich. Alternativ können Briefwahlunterlagen persönlich oder schriftlich beim Wahlamt (Gemeinde Wadersloh, Liesborner Str. 5, 59329 Wadersloh) oder per E-Mail (wahlen(at)wadersloh.de) beantragt werden. Dafür ist die Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums und der aktuellen Wohnanschrift erforderlich. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis zum 21.02.2025, 15 Uhr, möglich. Bei glaubhafter Versicherung, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sind, ist eine Ersatzbeantragung bis zum 22.02.2025, 12 Uhr möglich. Wer nachweist, ohne Verschulden die zuvor genannten Fristen versäumt zu haben (z. B. bei plötzlicher Erkrankung), kann Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragen.
Weitere Informationen zum Wählen in leichter Sprache erhalten Sie hier.
Ihr Ansprechpartner:
Gemeinde Wadersloh
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
Wahlamt der Gemeinde Wadersloh
Herr Johannes Rassenhövel
Telefon:+49 (2523) 950-1130
E-Mail: wahlen(at)wadersloh.de