Am 16. November: Mobiles Impfzentrum an der ehemaligen Realschule in Wadersloh
Das mobile Impfzentrum des Kreises Warendorf macht am Dienstag, den 16. November 2021, erneut in Wadersloh Station. Anders als bislang, wird das Impfmobil an diesem Tag an der ehemaligen Realschule in Wadersloh (Am Schulkamp 10, 59329 Wadersloh) stehen und nicht wie bisher auf dem Rewe-Parkplatz.
In der Zeit von 11 Uhr bis 15 Uhr können sich dort alle Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert gegen das Coronavirus impfen lassen.
Das Impfmobil bietet Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen an. Auffrischungsimpfungen werden beim Impfmobil Personen ab 70 Jahren und immunschwachen Personen verabreicht. Wiederum erhalten Personen eine Auffrischungsimpfung, die 1x mit Johnson & Johnson oder 2x mit AstraZeneca geimpft worden sind. Voraussetzung ist, dass die letzte Impfung 6 Monate zurückliegt.
Verabreicht werden die Impfstoffe von BioNTech zur Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung, sowie der Impfstoff von Johnson & Johnson zur Erstimpfung. Bei der letztgenannten Impfung sollte eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNTech nach 4 Wochen erfolgen.
Eine vorherige Anmeldung oder Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Zur Impfung mitzubringen sind die Impfunterlagen, der Impfausweis, die Gesundheitskarte und der Personalausweis.
„Bitte nutzen Sie das unkomplizierte Impfangebot bei uns in der Gemeinde“, rät Ordnungsamtsleiter Dominik Lausch. „Mit einer Impfung schützen Sie sich vor einem schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus. Je mehr Menschen sich impfen lassen, umso eher ist es möglich die Belastung von Krankenhausbetten durch coronainfizierte Personen in den umliegenden Einrichtungen zu minimieren.“
Auch Bürgermeister Christian Thegelkamp ist der Ansicht, dass nur eine vollständige Immunisierung – in Form von Impfungen – die langfristige Lösung zur pandemischen Lage sein wird. „Schützen Sie sich, aber auch diejenigen, die sich gerne impfen lassen wollen würden, dies aber aus gesundheitlichen Gründen nicht dürfen, vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus.“