Anmeldung von Osterfeuern

Archivbild Osterfeuer

Zur Anmeldung von Osterfeuern weist die Gemeinde Wadersloh auf die rechtlichen Vorgaben hin, die bei der Durchführung zu beachten sind.

Grundsätzlich sind – bei vorheriger Anmeldung – Osterfeuer am Ostersamstag (30. März), Ostersonntag (31. März) und Ostermontag (1. April) in der Zeit von 18 bis 24 Uhr gestattet. Die Anmeldung bei der örtlichen Ordnungsbehörde muss bis spätestens Mittwoch, 27. März 2024 erfolgen und folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift, telefonische Erreichbarkeit und Alter der verantwortlichen Person, die das Feuer durchführen möchte,
  • Beschreibung des Ortes, an dem das Feuer stattfinden soll,
  • getroffene Vorkehrungen der Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher).

Das Feuer muss ständig von zwei Personen beaufsichtigt werden, von denen mindestens eine Person älter als 18 Jahre sein muss. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.

Das Feuer muss folgende Mindestabstände einhalten:

  • 100 Meter zum Aufenthalt von Menschen und Gebäuden
  • 50 Meter Abstand von öffentlichen Verkehrsflächen
  • 10 Meter Abstand von befestigten Wirtschaftswegen.

Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Pflanzenreste verbrannt werden. Das Verbrennen von Altreifen ist verboten.

Anmeldungen nimmt Frau Tatjana Reichel unter der Tel.-Nr. 02523-9501280, per E-Mail tatjana.reichel(at)wadersloh.de oder im Rathaus im Zimmer EG 026 entgegen.

Eine Anmeldung von Osterfeuern ist auch online über das Serviceportal der Gemeinde Wadersloh möglich: Bitte hier klicken.