Blühende Gärten statt Schotterwüsten: Flyer informiert über neue Vorgartensatzung

Seit diesem Sommer gilt in der Gemeinde Wadersloh eine aktualisierte Vorgartensatzung („Satzung zur Gestaltung der Bodenbeschaffenheit und Oberfläche der unbebauten Flächen“), in der unter anderem die Möglichkeiten zur Gestaltung der Vorgärten festgelegt sind. Die neue Vorgartensatzung soll auch einen Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Gemeinde leisten.

Neu ist in diesem Zusammenhang, dass Kies- oder Schottergärten ab sofort bei der Neuanlage von Vorgärten nicht mehr erlaubt sind. An den Grundstücksgrenzen sind außerdem Betonwände, Stabgitterzäune mit integriertem Plastikschutz sowie Gabionenwände nicht mehr zulässig.

Unter dem Motto „Blühende Gärten statt Schotterwüsten“ informiert die Gemeindeverwaltung mit einem neuen Flyer. Die Broschüre ist als Hinweis für Bürgerinnen und Bürger gedacht und soll ihnen Alternativen für die Vorgartengestaltung aufzeigen.

Durch das Prinzip des naturnahen Gartens können zum Beispiel auch begrünte Vorgärten pflegeleichter sein. Dauerhaft angelegte Kräuter- oder Staudengärten mit einzelnen Sträuchern erfordern nämlich nur wenig Pflege, denn unter den Bodendeckern gibt es viele blühende und immergrüne Pflanzen. Heimische Sträucher und Bäume sind dazu wichtige Futterplätze für Vögel und Insekten.

Die Flyer werden nun als Hinweis an die örtlichen und umliegenden Garten- und Landschaftsbaubetriebe verschickt, sowie den Bauherren zusammen mit der Baugenehmigung ausgehändigt. Weitere Exemplare sind zudem im Rathaus erhältlich.

Für weitere Fragen oder Informationen können sich Bürgerinnen und Bürger auch im Rathaus an Frau Beate Sudkamp (Tel.: 02523 / 950 1440 oder E-Mail: beate.sudkamp(at)wadersloh.de) wenden, die als Ansprechpartnerin zum Thema Vorgartensatzung zur Verfügung steht.