Kommunen verschicken keine Quarantänebescheide mehr
Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, erhalten ab sofort keine Quarantänebescheide mehr von der Gemeindeverwaltung.
Die Quarantäne beginnt automatisch, sobald ein positives Schnelltest- oder PCR-Testergebnis vorliegt. Sie dauert grundsätzlich zehn Tage, kann aber mit einem negativen Testergebnis auf sieben Tage verkürzt werden.
Das positive Testergebnis sollte zwingend aufbewahrt werden, da es als Nachweis für den Arbeitgeber dient und Voraussetzung für das Genesenenzertifikat ist. Dieses soll in Kürze bei Vorlage des positiven Testergebnisses in jeder Arztpraxis oder Apotheke erstellt werden können. Derzeit ist für ein Genesenenzertifikat noch das positive PCR-Testegebnis erforderlich.