Schulbesuch bei extremen Witterungsverhältnissen – Erziehungsberechtigte entscheiden!
Der meteorologische Winteranfang fällt immer auf den 1. Dezember. Die Gemeinde Wadersloh hat sich mit allen im Schulbusverkehr Beteiligten hinsichtlich des Winterdienstes beim Schulbusverkehr abgestimmt.
Trotz aller Vorsorgemaßnahmen und Planungen kann es aber an einigen Tagen vorkommen, dass besonders schwierige extreme Witterungsverhältnisse das Fahren der Schulbusse und die Beförderung der Fahrschüler/innen zu den einzelnen Schulen nur verspätet oder gar nicht möglich machen.
Der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse kann nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 29.05.2015 ein zwingender Grund für ein Schulversäumnis sein. In diesem Fall entscheiden die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler/innen selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.
Wichtig ist, dass die Schüler/innen sicher und gesund zur Schule kommen. Eine Wartezeit auf Schulbusse von etwa 15 Minuten ist angemessen. Danach kann der Selbsttransfer geregelt oder ein entschuldigtes Fehlen gemeldet werden. Das Fehlen vom Unterricht ist der jeweiligen Schule unverzüglich schriftlich (vorzugsweise per e-mail) mitzuteilen.