Umwandlung des Grundschulverbundes in eine Gemeinschaftsschule

In dieser Woche sind alle Eltern per Infobrief informiert worden, dass die Schulpflegschaft des Grundschulverbundes sich Gedanken zur Umwandlung von einer katholischen Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsschule gemacht hat. Dadurch gibt es eine größere Chance auf einen neuen Schulleiter oder eine neue Schulleiterin.

Die gewählten Elternvertreter/innen haben nun angeregt, den Grundschulverbund Wadersloh entsprechend umzuwandeln.

Wir informieren Sie, liebe Eltern, über das Einleitungs- und Abstimmungsverfahren und versorgen Sie mit dem notwendigen Antragsvordruck.

Argumente Ihrer Elternvertreter/innen, die für eine Umwandlung der Schulart sprechen, geben wir weiter:

Ø Da der Grundschulverbund Wadersloh die einzige Grundschule in der Gemeinde ist, soll sie eine Schule für alle Kinder sein.

Ø Am regulären Schullalltag ändert sich nichts. An einer Gemeinschaftsschule werden alle Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

Ø Auch Religionsunterricht und Schulgottesdienste sind weiterhin fest im Stundenplan verankert, ebenso wie außerschulische Angebote der Kirche (Umzüge, Gottesdienste etc.).

Ø Kinder können auch z.B. evangelischen Religionsunterricht erhalten oder vom Religionsunterricht befreit werden.

Ø Es besteht für die Schule dann die Möglichkeit, praktische Philosophie anzubieten.

Ø Schulleitungen dürfen sich unabhängig ihrer Konfession auf freie Stellen am Grundschulverbund bewerben.

Mindestens 10 % der Eltern müssen die Umwandlung von einer katholischen Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule beantragen. Dieses können Sie mit dem Ausfüllen des beigefügten Antragformulars erledigen und dieses bis zum 01.02.2024 an die Gemeinde Wadersloh, Schulverwaltung, Liesborner Straße 5, 59329 Wadersloh, zurücksenden.

Hinweise: Bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben!

Eltern haben für jedes Kind eine Stimme. Getrenntlebende Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, müssen sich untereinander abstimmen.

Mit diesem Antrag wird das Einleitungsverfahren zur Änderung der Schulart eröffnet. Wenn Sie und weitere Eltern (mindestens 10 % aller Eltern) die Umwandlung beantragt haben, leiten wir als Schulträger alles Notwendige für das Abstimmungsverfahren in die Wege.

Beim späteren Abstimmungsverfahren ist das Votum von mindestens 50 % aller Eltern der Kinder, die derzeit den Grundschulverbund besuchen, notwendig. Es ist Ihre Entscheidung, liebe Eltern, ob der Grundschulverbund Wadersloh von einer katholischen Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden soll.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundschule-wadersloh.de