Bebauungspläne der Gemeinde Wadersloh

Die Gemeinde Wadersloh möchte die Bürgerinnen und Bürger sowie Bauwillige und Planende möglichst umfassend über das Bau- und Planungsrecht informieren. Die Darstellung der Bebauungspläne und Satzungen im Internet ist eine zusätzliche Informationsquelle und ein erweitertes Serviceangebot der Gemeindeverwaltung.

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Zu den Bebauungsplänen

Der Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Gemeindegebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Er besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist. Dazu gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und mehr.

Aus dem Bebauungsplan können Sie daher beispielsweise ablesen, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und als Satzung beschlossen. Bauvorhaben müssen im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan sowie erforderliche Änderungen sind Bestandteil der Bauleitplanung. Aus ihm werden die verbindlichen Bebauungspläne entwickelt. Durch die Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden. Sie soll außerdem dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Den aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Wadersloh finden Sie hier. Die Veröffentlichung der weiteren Änderungen des FNP erfolgt in kürze.

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